Die Ausbildung zum/zur gewerblichen Fachlehrer/in
Die Ausbildung zum gewerblichen Fachlehrer ist bedarfsorientiert. Hat eine Berufsschule Bedarf, wird die Stelle auf der Homepage des bayerischen Kultusministeriums (www.km.bayern.de) ausgeschrieben. Ab Mitte Januar wird der Fachlehrerbedarf für etwa vier Wochen veröffentlicht. Sie können sich nur an einer der Schulen bewerben.
Zulassungsvoraussetzungen
- Erfolgreicher Abschluss der Meisterprüfung
- Mindestens drei Jahre betriebspraktische Erfahrung nach dem Abschluss der beruflichen Erstausbildung (Gesellenprüfung). Während dieser Zeit kann die berufliche Fortbildung durchgeführt worden sein.
- Die erfolgreich abgelegte Einstellungsprüfung
Einstellungsprüfung
An der zukünftigen Berufsschule ist ein Lehrversuch erfolgreich abzulegen. Der Lehrversuch dauert 30 – 45 Minuten. Er bezieht sich auf den Nachweis beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer konkreten Unter-richtssituation. Der Lehrversuch gilt als bestanden, wenn keine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt wurde.
Die Anmeldung zur Einstellungsprüfung (Deutschtest) ist Aufgabe der Schule, an der der Einsatz erfolgen soll. Der Deutschtest ist eine schriftliche Prüfung, die am Staatsinstitut in Ansbach durchgeführt wird und mindestens 90 Minuten, höchstens 120 Minuten dauert. Voraussetzung zur Teilnahme ist der bestandene Lehrversuch. Der Deutschtest bezieht sich auf allgemein bildende Inhalte. Es sollen die Fähigkeit, einen Sachverhalt formal und sprachlich richtig darzustellen und die Befähigung zu sprachlich-begrifflichen, logisch-schlussfolgerndem und analytischem Denken geprüft werden.
Haben Sie beim Deutschtest eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, gelten der Deutschtest und die Einstellungsprüfung als nicht bestanden. Aus den erzielten Noten wird eine Gesamtnote gebildet, die über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet.
Ausbildungsdauer
Beginn: Schulbeginn im September
Ende: Schulbeginn im September des folgenden Jahres
Vorlesungen: Montag bis Freitag
Inhalte:
Block 1
Pädagogische Theorie mit Vorlesungen, Seminare und Übungen in Erziehungswissenschaft und Sonderpädagogik, Psychologie, Didaktik, Kommunikation und Schulkunde
Block 2
Fachdidaktische und schulpraktische Ausbildung (fachspezifisch an den Ausbildungsschulen)
Dienstbezeichnung: Fachlehreranwärter/in
Die aktuellen Anwärterbezüge erfahren Sie unter: http://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx
Anstellungsprüfung
Die Ausbildung am Staatsinstitut endet mit einer staatlichen Anstellungsprüfung.
Diese besteht aus:
Schriftlichen Prüfungen in den Fächern Erziehungswissenschaften, Psychologie und Didaktik. Mündlichen Prüfungen in der Fächern Fachdidaktik und Schulkunde.
Einer projektorientierten Prüfung im Fach Kommunikation und schulpraktischen Prüfungen (zwei Lehrproben).
Es besteht die Möglichkeit, durch den Abschluss der Fachlehrerausbildung die fachgebundene Hochschulreife zu erwerben. Dazu sind jedoch zusätzliche Leistungsnachweise erforderlich.
Mit der bestandenen Anstellungsprüfung erwerben Sie die Lehrbefähigung zur Erteilung des fachlichen Unterrichts mit überwiegend fachpraktischem Anteil.
Die Einstellung und Besoldung erfolgt im Eingangsamt A 10.
Für weitere Informationen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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